Geschrieben von: Michael Caklec Published on Montag, den 02. November 2009 um 12:22 Uhr Last updated on Sonntag, den 08. November 2009 um 03:46 Uhr
Dem Kassensturz (eine Konsumentenschutz-Sendung in der Schweiz) hat einen Fall dokumentiert, in dem ein SBB (Schweizerische Bundesbahn) Kunde für sich und seinen Vater auf dem iPhone ein Ticket gekauft hat. Doch falsch gedacht! Die SBB hat den zweien eines besseren belehrt. Die Tickets auf dem iPhone sind nicht übertragbar, sie sind lediglich für den iPhonebesitzer Gültig. Die simple Begründung; es gäbe technische Lücken die es ermöglichen das Ticket ganz einfach zu fälschen, daher ist es nicht übertragbar. Die SBB sehe aber die technische Möglichkeit, dass es in etwa einem Jahr möglich sein soll, von einem iPhone aus, Tickets für 2 zu kaufen. Heute jedoch sei dies nur auf der SBB Webseite möglich, dort könne man den Namen des reisenden eingeben.
Warum nicht gleich bei der Entwicklung der App?
Warum es aber dennoch möglich ist, in der iPhone App 2 Tickets für die gleiche Reise zu kaufen, wurde leider nicht angesprochen. Die Entwickler hätten die App durchaus so programmieren können, dass die App selber warnt, wenn man 2 Tickets für die gleiche Reise kaufen will, denn es ist ziemlich unrealistisch, dass eine Person 2 Tickes für sich kauft! Darauf ist aber der Kassensturz nicht eingegangen.
Hier noch der Auszug aus der AGB der SBB (wiedermal im ganz kleingedruckten versteckt):
Artikel 8.4
Das SBB MobileTicket ist persönlich und nicht übertragbar. Falls Sie mehrere eigene Mobiltelefone besitzen, können Sie es auf allen Mobiltelefonen abrufen. Das SBB MobileTicket gilt nur in Verbindung mit einem auf die reisende Person lautenden, gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis, z.B. Halbtax-Abonnement oder Gleis 7). Diesen Ausweiss und/oder das Abonnement müssen Sie dem Zugpersonal zusammen mit dem SBB MobileTicket unaufgefordert vorweisen. Für Hunde können Sie keine SBB MobileTickets erwerben.
Witzig:
Führerausweiss, z.B. Halbtax oder Gleis 7 :-)
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